Abwahlverfahren
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Bürgermeisterwahl 1997
PDS Kyffhäuserkreis

 

Abwahlverfahren

Das Abwahlverfahren ist in der Thüringer Kommunalordnung geklärt.
Eine Terminleiste dazu ist rechts zu finden.

Als erstes gibt es eine Beratung des Stadtrates zum Abwahlverfahren. Frühestens 14 Tage später darf der Stadtrat einen Beschluss dazu fassen. Damit möchte man den Stadträten noch Mal Gelegenheit zum Nachdenken geben.
Geben die Stadträte dem Abwahlverfahren ihre Zustimmung, bestimmt die Kommunalaufsicht einen Wahltermin. Zu diesem konnte man dann wie zu einer normalen Wahl in das Wahllokal gehen und seine Stimme abgeben. Diesmal stand dann allerdings

  nur ein Name auf dem Wahlschein und man konnte bestimmen, ob Koenen im Amt bleiben kann, oder nicht.

Zur Wahl müssen dann eine Mehrheit der Wähler und mindestens 30% aller Wahlberechtigten der Stadt für die Abwahl stimmen. Da eine Mehrheit mit Nein gestimmt hatte, bleibt Koenen im Amt.

  1. Ratssitzung: 09. Juli 2001

2. Ratssitzung: 13.August 2001

Wahltermin: 21. Oktober 2001