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Ausweichende Antworten
Die großen Gesetze sind gemacht, vor den Wahlen wird im Landtag wohl auch nichts wirklich wichtiges mehr beschlossen. Bleibt also Zeit, sich im Landesparlament den kleinen Dingen des Lebens zu widmen - zum Beispiel dem Oberheldrunger Jägerschlag. Bodo Ramelow, PDS-Ministerpräsidentenkandidat höchstselbst, fühlte sich berufen, Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) zu fragen, wie er die Vorkommnisse in der kleinen Gemeinde einordnet. Dort hatten beim alljährlichen Jägerball Waidmänner aus dem Westen ein abenteuerliches Ritual vorgeführt: Jungjäger mussten niederknien und bekamen den Lauf eines Gewehrs in den Mund gesteckt. Dadurch wurde ihnen dann Schnaps einge-flöst (TA berichtete mehrfach). Ramelow wollte nun der Sache auf den Grund gehen. Seine Fragen, ob die in der "Thüringer Allgemeine" abgebildete Waffe genehmigungspflichtig und genehmigt sei, wurden von Trautvetter durchweg mit "Ja" beantwortet. Ein wenig redseliger zeigte sich der Minister laut dem Plenarprotokoll da schon auf die Frage "Inwieweit verstößt der Waffenberechtigte mit der Bereitstellung seiner Waffe gegen die entsprechenden Vorschriften im Waffengesetz?" Trautvetter teilte dazu mit: "Ein Verstoß gegen das Waffenrecht kommt nur in Betracht, wenn die allgemein geltenden Regelungen zum Umgang mit Waffen nicht eingehalten werden und Rechtsgüter anderer gefährdet werden wie Leben, Gesundheit und Sachwerte. Dafür gibt es im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass nicht alles, was kritikwürdig sein mag, sogleich auch verboten ist. Im Übrigen hat mit der Thüringer Landesjagdverband mitgeteilt, dass dieser jagdliche Brauch seit langem nicht mehr zeitgemäß ist, weshalb er sich dafür einsetzt, dass Jagdbräuche keinesfalls mit Jagdwaffen vollzogen werden." Auch die letzte Frage Ramelows zum geschmacklosen Treiben in Oberheldrungen wurde durch den Thüringer Innenminister eher ausweichend beantwortet. Auf seine Frage: "Inwieweit steht die Überredung zum Alkoholkonsum, mit dem Jungjäger in die Gemeinschaft der Jägerschaft aufgenommen werden, dem Gedanken des Paragraphen 6 des Waffengesetzes entgegen?" anwortete Trautvetter: "Paragraph sechs des Waffengesetzes soll verhindern, dass Personen, die geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind, eine Waffenerlaubnis erhalten." Dabei lässt der Minister offen, was er mit dieser Aussage andeuten will. Ramelow hatte das entsprechende Foto auch an den Justizminister Karl-Heinz Gasser (CDU) in dessen Eigenschaft als Chef der Gutenberg Kommission übergeben. Über eine Reaktion seinerseits ist nichts bekannt. Bleibt offen, ob die Vorkommnisse in Oberheldrungen, denen damals auch Mitarbeiter der Kreisverwaltung beiwohnten, heute bei der Jahreshauptversammlung der Jägerschaft "Kyffhäuser" in Bottendorf eine Rolle spielen. 12.03.2004 Von Sebastian TAUCHNITZ
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