News im Abwahlverfahren

Abwahlverfahren 2001
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News zum Abwahlverfahren


Nachdem die Kommunalaufsicht am 29.10.2001 auf Grund der unzureichenden Begründung des Antrages auf Abwahl des 2. Beigeordneten eine Anhörung im Stadtrat machte, fand ein Jahr später fast genau auf den Tag, 30.10.2002, die mündliche Verhandlung (s.a. Schreiben Verwaltungsgericht) vor dem Verwaltungsgericht in Weimar statt.

Nun ist das Urteil da. Torsten Blümel ist nach der nur 20-minütigen Verhandlung weiterhin 2. Beigeordneter der Stadt.

 
Das Urteil folgte in 2 wesentlichen Punkten der Klage. Einmal sei die Abberufung nach einem Jahr wesentlich zu spät erfolgt. Man verglich es mit einer fristlosen Kündigung, in der man wohl eine Bedenkzeit habe, bis man diese ausspräche. Ein viertel Jahr wäre dabei noch akzeptabel gewesen. Es sei somit "ein unzulässiges, da widersprüchliches Tun" des Stadtrates gewesen. Weiterhin sei ein wichtiger Grund notwendig gewesen, um Blümel abzuberufen. Und den gab es weder im Antrag des Stadtrates noch im Protokoll der Sitzung.
 
Der Richter hatte in der mündlichen Verhandlung bereits eindeutig angekündigt, in welche Richtung das Urteil gehen wird.
Interessant auch im Urteil: Selbst wenn der später erhobene Vorwurf zu einer Veröffentlichung in der Presse ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht gewesen wäre, wäre das noch kein wichtiger Grund für eine Abberufung gewesen.