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Blümel guter Hoffnung ARTERN (tb). Um es vorweg zu nehmen: Ein schriftliches Urteil wird es erst in 14 Tagen geben. Dafür war die Verhandlung vor dem Weimarer Verwaltungsgericht am Mittwoch, in der es um die Klage zur Abberufung des 2. Beigeordneten im Arterner Stadtrat ging, nach 20 Minuten vorbei. Der Vorsitzende Richter folgte in seinen Ausführungen zwei wesentlichen Punkten des Klägers Torsten Blümel, heißt es in einer Presseerklärung. Einmal sei die Abberufung nach einem Jahr wesentlich zu spät erfolgt. Der Richter verglich es mit einer fristlosen Kündigung. Ein viertel Jahr wäre hier noch akzeptabel gewesen. Weiterhin sei ein wichtiger Grund nötig, um Blümel abzuberufen. Ein einmaliger Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht sei nicht ausreichend. Somit hat der Richter in seinen Ausführungen bereits angekündigt, in welche Richtung das Urteil gehen wird. Wesentliche Punkte der Klage von Blümel, z.B. ob es überhaupt ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht war, wurden nicht geklärt. Das mag damit zusammen hängen, dass dies den Zeitrahmen der Verhandlung gesprengt hätte. Da bereits ein Punkt ausreichend ist, um die Abberufung als unwirksam feststellen zu lassen, beließ es das Gericht bei den genannten. Der Richter verwies darauf, dass Blümel mit Urteil rückwirkend wieder 2. Beigeordneter der Stadt wäre. 31.10.2002 |
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