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Sieben Wahllokale öffnen am 21. Oktober ARTERN (st). Der 21. Oktober rückt immer näher. Dann haben die Arterner Gelegenheit, im Rahmen einer Bürgerbefragung über die Abwahl des Bürgermeisters Wolfgang Koenen (PDS) zu entscheiden. 30 Prozent aller Wahlberechtigten müssen sich für einen Rauswurf des Amtsinhabers aussprechen, damit dieser seinen Schreibtisch räumen muss. Wohlgemerkt, 30 Prozent aller Wahlberechtigten, die es überhaupt in der Stadt und ihren Ortsteilen gibt. Liegt die Wahlbeteiligung in Artern, Kachstedt und Schönfeld unter 100 Prozent - was ohnehin ein utopischer Wert ist - dann muss ein umso größerer Prozentsatz jener, die an die Urnen gehen, für die Abwahl stimmen. Immer wieder hatten Bürger nachgefragt, ob sie denn schon für die Abwahl stimmen würden, wenn sie nur das Wahllokal betreten. "Nein, natürlich nicht", meinte Abstimmungsleiterin Monika Schmiedehausen. Jeder Bürger könne auf die Frage "Sind Sie für die Abwahl des Bürgermeisters?" mit "Ja" oder "Nein" stimmen. Auch wenn diejenigen, die mit "Nein" stimmen wollen, eigentlich auch zu Hause bleiben können. Denn wichtig ist - wie eingangs erläutert - nur, ob sich 30 Prozent aller Wahlberechtigten für die Entlassung Koenens aussprechen. Für die Abwahl gibt es die selben Wahllokale wie sonst auch. Sie sind am Wahltag, dem 21. Oktober, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Einzelnen sind das: Wahlokal I: Borlach-Schule, Straße der Jugend; Wahllokal II: Volkssolidarität, Leipziger Straße; Wahllokal III: Grundschule I, Kirchstraße; Wahllokal IV: Volkshochschule, Puschkinstraße; Wahllokal V: Rathaus; Wahllokal VI: Lebenshilfe, Einbecker Straße; Wahllokal VII: Schönfeld, Gemeindeverwaltung. Zudem ist es auch möglich, über Briefwahl abzustimmen. Allerdings, schränkte Schmiedehausen ein, gebe es jetzt kein Briefwahllokal mehr. Das sei ein "Arterner Luxus" gewesen. Angesichts der dünnen Personaldecke im Rathaus könne man es sich nicht mehr leisten, ständig drei Mitarbeiter für die Betreuung des Briefwahllokals abzustellen. Andere Kommunen würden das auch nicht machen. "Die Bürger können statt dessen die Unterlagen jederzeit bei uns abfordern. Sie werden ihnen zugesandt. Dem Wahlschein liegt ein frankierter und adressierter Antwortumschlag bei. Dieser muss lediglich eingeworfen werden", erläuterte die Abstimmungsleiterin.
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